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Vapes aus China: Ins Ausland verkauft, im Inland nahezu verboten

Laura Chrobok  24.08.2026

Süßer Geschmack, buntes Design, oft kaum größer als ein Textmarker: Vapes wirken auf den ersten Blick deutlich harmloser als Zigaretten. Viele Produkte schmecken nach Früchten, Süßigkeiten oder Getränken und werden insbesondere für junge Menschen attraktiv gestaltet. Ein großer Teil der weltweit angebotenen Geräte wird in China hergestellt. Bemerkenswert ist allerdings: Ausgerechnet China hat den Verkauf aromatisierter E-Zigaretten im eigenen Land erheblich eingeschränkt.

Warum hat China süße, fruchtige Vapes auf dem eigenen Markt quasi abgeschafft, während ihr Export ungehindert weitergeht? Welche Stoffe werden beim Vapen inhaliert? Welche gesundheitlichen Folgen kann dies haben? Und wie kann die Naturheilkunde helfen, Schädigungen zu minimieren? Wir haben recherchiert ...

 

Vapes in China

Zunächst muss festgehalten werden, dass E-Zigaretten in China nicht generell verboten sind. Seit 2022 gelten dort jedoch deutlich strengere Vorgaben.

Artikel 26 der chinesischen E-Zigaretten-Verordnung untersagt den Verkauf aromatisierter E-Zigaretten mit anderen Geschmacksrichtungen als Tabak. Der nationale Standard GB 41700-2022 trat am 1. Oktober 2022 in Kraft und regelt zusätzlich Zusammensetzung, Konstruktion und Kennzeichnung der Produkte.

Die chinesischen Behörden begründeten die Beschränkung ausdrücklich auch mit dem Jugendschutz. Frucht-, Lebensmittel- und Getränkearomen sowie nikotinfreie E-Zigaretten hätten eine starke Anziehungskraft auf Minderjährige und könnten sie zum Konsum verleiten. Deshalb dürfen E-Zigaretten für den chinesischen Binnenmarkt keinen charakteristischen Geschmack außer Tabak aufweisen; nikotinfreie E-Zigaretten dürfen dort ebenfalls nicht regulär verkauft werden (State Administration for Market Regulation, 2022).

Das ist durchaus bemerkenswert, denn gerade Geschmacksrichtungen wie Mango, Wassermelone, Cola oder Süßigkeiten machen Vapes international attraktiv. Insbesondere für (junge) Menschen, die mit dem Geschmack klassischen Tabaks wenig anfangen können.

 

Der Export kleiner, bunter Risikofaktoren

Für den Export von Vapes gelten andere Regeln.

Nach den chinesischen Vorschriften dürfen entsprechend lizenzierte Hersteller E-Zigaretten für ausländische Märkte produzieren. Die exportierten Produkte müssen grundsätzlich den Gesetzen und Standards des Ziellandes entsprechen. Gibt es dort keine entsprechenden Vorgaben, sollen die chinesischen Regeln angewandt werden (State Tobacco Monopoly Administration, 2022).

Wie nicht weiter verwunderlich, dürfen chinesische Unternehmen Produkte für ausländische Märkte produzieren, sofern Abnehmerländer sie für den Import zulassen.

Doch warum genehmigen Staaten die Einfuhr von Produkten, bei denen der produzierende Staat selbst Anlass für erhebliche Beschränkungen sieht?

 

Nicht so harmlos, wie es klingt: Das steckt im „Dampf“ der Vapes

Wer eine Vape nutzt, inhaliert keineswegs harmlosen Wasserdampf. E-Zigaretten erhitzen ein sog. E-Liquid und erzeugen dadurch ein Aerosol.

Die Grundflüssigkeit besteht meist überwiegend aus Propylenglykol, welches die Atemwege reizen kann, und Glycerin. Beide Substanzen dienen u. a. als Lösungs- bzw. Feuchthaltemittel, Glycerin trägt außerdem wesentlich zur sichtbaren Aerosolbildung bei. (Schließlich möchte man den Dampf auch sehen können …) Beim Erhitzen dieser Substanzen können gesundheitsschädliche Carbonylverbindungen wie Formaldehyd, Acetaldehyd und Acrolein entstehen – Stoffe, die auch als krebserregend bekannt sind.

Hinzu kommen je nach Produkt Aromastoffe, Nikotin und weitere Zusatzstoffe.

Doch darüber hinaus wurden in E-Zigaretten-Aerosolen auch Metallpartikel beziehungsweise Metallspuren wie Nickel, Chrom, Blei, Zinn oder Kupfer nachgewiesen, die etwa aus den Heizspiralen und anderen Bauteilen stammen können.

Gesundheitlich relevant ist, dass diese Stoffe nach dem Erhitzen tief in die Lunge eingeatmet werden.

E-Zigaretten-Aerosole können also u. a. Folgendes enthalten:

·       Nikotin

·       krebserregende Chemikalien

·       flüchtige organische Verbindungen

·       Schwermetalle wie Nickel, Zinn und Blei

·       Aromastoffe, die beim Einatmen problematisch sein können

(Centers for Disease Control and Prevention, CDC, 2025).

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) kommt ebenfalls zu einer klaren Einschätzung:

E-Zigaretten sind gesundheitsschädlich und nicht sicher. Ihre Emissionen können toxische Substanzen enthalten (WHO, 2026).

 

Vapes machen abhängig auch, wenn sie nach Mango schmecken

Das in den meisten E-Zigaretten enthaltene Nikotin kann schnell abhängig machen. Besonders problematisch ist die Aufnahme für Kinder und Jugendliche, da deren Gehirne sich noch in der Entwicklungsphase befinden und entsprechend sensibel bzw. empfänglich auf die toxische Substanz reagieren. WHO und CDC warnen deshalb ausdrücklich vor den Auswirkungen von Nikotin auf junge Menschen (CDC, 2025; WHO, 2026).

Doch durch Vapes kann der Konsum erleichtert und entsprechend gesteigert werden: Die Flüssigkeit einer Vape wird natürlich mit der Zeit verbraucht, aber der Aufwand, eine neue Zigarette anzünden zu müssen, weil die vorherige innerhalb weniger Minuten abgebrannt ist, entfällt. Süße Aromen und ein vergleichsweise mildes Inhalationsgefühl können zudem darüber hinwegtäuschen, dass weiterhin eine pharmakologisch wirksame und abhängig machende Substanz aufgenommen wird.


Das richten Vapes mit der Lunge an

Die Langzeitfolgen von E-Zigaretten sind noch nicht so gut erforscht wie die des jahrzehntelangen Zigarettenrauchens. Das liegt vor allem daran, dass moderne Vapes noch nicht lange genug verbreitet sind, um sämtliche Folgen über mehrere Jahrzehnte beobachten zu können. Das bedeutet jedoch nicht, dass bislang keine Schäden erkennbar sind.

Eine 2025 veröffentlichte systematische Übersichtsarbeit mit 119 Studien kam zu dem Ergebnis, dass E-Zigaretten mit Schäden am Atemwegssystem verbunden sind. Bei Nichtrauchern, die vapten, zeigten sich mehr Atemwegssymptome als bei Menschen, die weder rauchten noch vapten. Für verschiedene längerfristige Erkrankungen ist die Sicherheit der Evidenz allerdings noch niedrig bis moderat, weshalb weitere Langzeitstudien notwendig sind.

Untersucht werden insbesondere Zusammenhänge mit:

·       Husten und pfeifender Atmung

·       Entzündungen und Reizungen der Atemwege

·       Asthma

·       chronisch obstruktiver Lungenerkrankung (COPD)

·       Veränderungen der Lungenfunktion

(Kundu et al., 2025).

Es gibt deutliche Warnsignale hinsichtlich einer Schädigung der Atemwege. Das ist bedeutsam, zumal das vollständige Langzeitrisiko noch gar nicht bekannt sein kann!


Die Auswirkungen des Vapens auf Herz und Blutgefäße

Vapen ist kein reines Lungenproblem. Nikotin kann Herzfrequenz und Blutdruck erhöhen. Eine systematische Übersichtsarbeit und Meta-Analyse kontrollierter Studien zeigte 2024 außerdem akute ungünstige Veränderungen verschiedener Gefäß-Parameter nach dem Gebrauch nikotinhaltiger E-Zigaretten (Cheraghi et al., 2024).

Ein Problem bei der Beurteilung: Biologische Veränderungen sind bereits messbar. Für die Frage, wie viele Herzinfarkte, Schlaganfälle oder andere Erkrankungen nach 20 oder 30 Jahren regelmäßigem Konsum auftreten werden, fehlen zwangsläufig noch entsprechende Beobachtungszeiten.


Oxidativer Stress und Entzündungen

Oxidativer Stress bezeichnet einen Zustand, bei dem reaktive Sauerstoffverbindungen die antioxidativen Schutzsysteme des Körpers überfordern können. Solche Prozesse stehen mit Zellschäden, Entzündungsreaktionen und zahlreichen chronischen Erkrankungen in Verbindung.

Eine systematische Übersichtsarbeit aus dem Jahr 2024 untersuchte Zigaretten, E-Zigaretten und Tabakerhitzer hinsichtlich Markern von oxidativem Stress und Entzündungsreaktionen. Auch für elektronische Nikotin-Systeme fanden sich Hinweise darauf, dass diese Prozesse beeinflusst werden (Kopa-Stojak & Pawliczak, 2024).

Also einfach ein paar Antioxidantien einnehmen und bedenkenlos weiter vapen? Das wäre ein gefährlicher Trugschluss.

 

Aber eine gesunde Ernährung (und Nahrungsergänzung) ist wichtig

Eine ausreichende Versorgung mit antioxidativ wirkenden Nährstoffen bleibt dennoch Bestandteil einer gesundheitsfördernden Ernährung.

Sinnvoll sind beispielsweise:

o   Gemüse

o   Beeren und anderes Obst

o   Nüsse und Samen

o   Kräuter und Gewürze

o   hochwertige pflanzliche Öle.

Sie liefern u. a. Carotinoide und verschiedene sekundäre Pflanzenstoffe. Nährstoffe wie diese unterstützen die normale Funktion körpereigener Schutzsysteme.

 

In China wird auf strenge Regulierung gesetzt

China hat erkannt, dass fruchtige und süße Geschmacksrichtungen E-Zigaretten besonders für Minderjährige attraktiv machen können – und sie vom regulären heimischen Markt weitgehend verbannt. Gleichzeitig erlaubt die chinesische Export-Regulierung die Produktion von E-Zigaretten nach Anforderungen importierender Länder.

Und damit zurück zur eingangs gestellten Frage: Warum genehmigen Staaten – warum genehmigt die EU – die Einfuhr von Produkten, bei denen der produzierende Staat selbst Anlass für erhebliche Beschränkungen sieht? Wo doch das niederländische Rijksinstituut voor Volksgezondheid en Milieu (RIVM) zu dem Schluss kam, dass insbesondere süße und fruchtige Geschmacksrichtungen junge Menschen ansprechen und die Niederlande deshalb nahezu alle E-Zigaretten-Aromen außer Tabak verboten haben (RIVM, 2026)?

Die Antwort ist simpel: Weil auf EU-Ebene bislang kein generelles Verbot solcher Aromen existiert. Weil die EU diese Frage bislang den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen hat. Als die europäische Tabakproduktrichtlinie 2014 verabschiedet wurde, wurden Aromen bei E-Zigaretten bewusst nicht einheitlich geregelt. Inzwischen räumt selbst die EU-Kommission ein, dass diese fehlende Harmonisierung eine Regelungslücke darstellt. Zu konkreten Änderungsplänen ist noch nichts bekannt (Europäische Kommission, 2026).

Und auch der Staat verdient am Vape-Boom. Seit 2022 werden E-Liquids in Deutschland besteuert. Allein 2025 flossen aus sog. Tabak-Substituten rund 408 Millionen Euro in die Staatskasse. Während gesundheitliche Risiken und Jugendschutz diskutiert werden, ist der Markt also längst auch zu einer relevanten Steuerquelle geworden (Statistisches Bundesamt 2026).

 

Ein Blick auf international geltende Altersbeschränkungen

Beim Jugendschutz unterscheiden sich die Staaten deutlich.

In Deutschland dürfen Vapes – auch nikotinfreie Produkte – nicht an unter 18-Jährige verkauft werden (§ 10 JuSchG). Eine einheitliche Altersgrenze schreibt die EU dagegen nicht vor; sie überlässt diese Frage ihren Mitgliedstaaten (Europäische Union, 2014).

In Frankreich ist der Verkauf von Vapes an Minderjährige verboten. Zusätzlich dürfen Einweg-E-Zigaretten – sogenannte „Puffs“ – seit dem 26. Februar 2025 überhaupt nicht mehr verkauft oder kostenlos abgegeben werden (Service-Public.fr, 2025).

Im Vereinigten Königreich liegt die Altersfreigabe bei 18 Jahren. Die britische Regierung verschärft ihre Vape-Regeln derzeit und will insbesondere Werbung und Produktgestaltung zusätzlich beschränken (Department of Health and Social Care, 2026).

In Kanada dürfen Vaping-Produkte nach Bundesrecht nicht an Personen unter 18 Jahren verkauft oder abgegeben werden. Die Provinzen und Territorien können jedoch strengere Vorgaben erlassen; je nach Region liegt die Altersbeschränkung deshalb bei 18, 19 oder 21 Jahren (Government of Canada, 2018).

In den USA dürfen E-Zigaretten und E-Liquids hingegen in allen Bundesstaaten nur an Personen ab 21 Jahren verkauft werden. Für Käuferinnen und Käufer unter 30 Jahren ist inzwischen eine Ausweiskontrolle vorgeschrieben (FDA, o. J.).

Dies zeigt, internationale Vorgaben sind durchaus vergleichbar. Doch es gibt interessante Ausreißer:

In Brasilien sind Herstellung, Import, Verkauf, Vertrieb und Werbung für E-Zigaretten grundsätzlich verboten. Die brasilianische Gesundheitsbehörde Anvisa hat dieses seit 2009 bestehende Verbot 2024 nach erneuter Risikobewertung ausdrücklich bestätigt. Der private Besitz beziehungsweise Konsum ist dagegen nicht generell verboten (Anvisa, 2024).

In Südafrika sind Vapes legal erhältlich und seit dem 1. Juni 2023 verbrauchsteuerpflichtig. Gleichzeitig soll ihre Regulierung deutlich verschärft werden: Der Tobacco Products and Electronic Delivery Systems Control Bill erfasst ausdrücklich elektronische Nikotin- und Nicht-Nikotin-Systeme und sieht unter anderem ein Verkaufsverbot an Kinder sowie strengere Vorgaben für Werbung, Verpackung und Vertrieb vor. Das Gesetz ist jedoch noch nicht verabschiedet; im Juni 2026 hat der zuständige Parlamentsausschuss zunächst dessen weitere Behandlung gebilligt (SARS, 2023; Parliament of South Africa, 2026).


Vapes: Schön, süß, schädlich

Vapes wirken modern, sauber und harmlos. Tatsächlich inhaliert man mit ihnen ein Aerosol, das krebserzeugende Substanzen, Nikotin, reizende Chemikalien, ultrafeine Partikel und Schwermetalle enthalten kann.

Besonders widersprüchlich bleibt der Blick nach China: Süße und fruchtige Vapes werden auf dem eigenen Markt stark eingeschränkt, für den Export aber weiter produziert. Andere Staaten gehen noch weiter und verbieten bestimmte Vape-Produkte oder E-Zigaretten insgesamt.

Wer regelmäßig vapet, setzt seinen Körper damit einer Belastung aus, deren langfristiges Ausmaß noch nicht vollständig bekannt ist.

Die wirksamste Schutzmaßnahme bleibt deshalb denkbar einfach: nicht rauchen, nicht vapen.

 

FAQ – (weitere) häufig gestellte Fragen zu Vapes

1. Ist Passiv-Vaping gesundheitlich unbedenklich?

Nein, auch Personen in der Umgebung können Bestandteile des ausgeatmeten E-Zigaretten-Aerosols aufnehmen. Die FDA erfasst ausdrücklich auch gesundheitliche Probleme bei Personen, die selbst nicht vapeten, aber dem Aerosol ausgesetzt waren. Wie groß das langfristige Risiko des Passiv-Vapings ist, wird allerdings noch untersucht.

2. Können Vapes explodieren bzw. Feuer fangen?

Ja, solche Vorfälle gelten zwar als vergleichsweise selten, können aber schwere Verbrennungen und andere Verletzungen verursachen. Als mögliche Ursache gelten insbesondere Probleme mit Lithium-Ionen-Akkus.

3. Ist ausgelaufenes E-Liquid gefährlich?

Vor allem nikotinhaltiges Liquid kann gefährlich sein. Flüssiges Nikotin kann bei Verschlucken oder Aufnahme über die Haut toxisch wirken; besonders für kleine Kinder können bereits geringe Mengen ein erhebliches Risiko darstellen. E-Liquids sollten deshalb immer sicher außerhalb ihrer Reichweite aufbewahrt werden.

(FDA, o. J.)

 

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Quellen:

·       State Administration for Market Regulation; State Tobacco Monopoly Administration (2022): „子烟管理法》和《子烟》国家准等有关问题解答 [Fragen und Antworten zur E-Zigaretten-Verordnung und zum nationalen Standard für E-Zigaretten].

·       State Tobacco Monopoly Administration (2022): „子烟出口易和经济合作管理细则 [Regelungen für den Import und Export von E-Zigaretten sowie die außenwirtschaftliche und technische Zusammenarbeit].

·       Centers for Disease Control and Prevention (2025): „Health Effects of Vaping“.

·       World Health Organization (2026): „Electronic Cigarettes (E-cigarettes): Advocacy Brief“, WHO Regional Office for the Western Pacific.

·       Kundu, A. et al. (2025): „Evidence Update on the Respiratory Health Effects of Vaping E-cigarettes: A Systematic Review and Meta-analysis“, Tobacco Induced Diseases.

·       Cheraghi, M. et al. (2024): „Acute Cardiovascular Effects of Electronic Cigarettes: A Systematic Review and Meta-analysis“, European Heart Journal Open.

·       Kopa-Stojak, P. N.; Pawliczak, R. (2024): „Comparison of the Effects of Active and Passive Smoking of Tobacco Cigarettes, Electronic Nicotine Delivery Systems and Tobacco Heating Products on the Expression and Secretion of Oxidative Stress and Inflammatory Response Markers: A Systematic Review“, Inhalation Toxicology.

·       Rijksinstituut voor Volksgezondheid en Milieu (2026): „Sweet Flavour and Colour Make E-cigarette Appealing, Also for Non-smokers“.

·       Europäische Kommission (2026): „Staff Working Document – Evaluation of the Tobacco Products Directive, Tobacco Advertising Directive and Related Policies Across the EU“.

·       Statistisches Bundesamt (2026): „Versteuerung von Tabakwaren (Wasserpfeifentabak, Erhitzter Tabak, Substitute): Deutschland, Jahre, Steuerzeichen“, GENESIS-Online.

·       Jugendschutzgesetz (JuSchG): „§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren“, Bundesministerium der Justiz.

·       Europäische Union (2014): „Richtlinie 2014/40/EU über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen“.

·       Service-Public.fr (2025): „La vente de cigarettes électroniques jetables est désormais interdite en France“, Direction de l’information légale et administrative.

·       Department of Health and Social Care (2026): „Tobacco and Vapes: Packaging, Appearance and Display“, GOV.UK.

·       Tobacco and Vaping Products Act (2018): „Section 8 – Furnishing Products to Young Persons“, Government of Canada.

·       U.S. Food and Drug Administration (o. J.): „Tobacco 21“.

·       Agência Nacional de Vigilância Sanitária (2024): „Anvisa atualiza regulação de cigarro eletrônico e mantém proibição“, Anvisa.

·       South African Revenue Service (2023): „Taxing of Vaping Tobacco Products with Effect from 1 June 2023“.

·       Parliament of South Africa (2026): „Committee on Health Adopts the Motion of Desirability of the Tobacco Products and Electronic Delivery Systems Control Bill“.

·       U.S. Food and Drug Administration (o. J.): „Safety Reporting Portal for Tobacco Products“.

·       U.S. Food and Drug Administration (o. J.): „Tips to Help Avoid Vape Battery Fires or Explosions“.

·       U.S. Food and Drug Administration (o. J.): „How to Properly Store E-Liquids and Prevent Accidental Exposure of E-Liquids to Children“.


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