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Gesundheitsreform: Vorschläge, Ziele und aktuelle Diskussionen

Das deutsche Gesundheitssystem steht unter erheblichem Reformdruck. Hohe Gesundheitsausgaben, strukturelle Probleme bei der Organisation der Versorgung sowie eine zunehmende Belastung der gesetzlichen Krankenversicherung führen dazu, dass konkrete Reformen in mehreren Bereichen notwendig sind.

Heute betrachten wir zentrale Reform-Vorschläge. Im Fokus stehen gesetzlich verankerte Änderungen im Bereich Krankenhaus-Versorgung, Anpassungen der Vergütungen sowie strukturelle Probleme, die in wissenschaftlichen Gutachten beschrieben werden.

 

Gesundheitsreform: Strukturelle Kostentreiber im Gesundheitswesen

Die Reform-Diskussion ist eng mit der Entwicklung der Gesundheitsausgaben verbunden.

Nach Angaben der OECD lagen die Gesundheitsausgaben in Deutschland im Jahr 2024 bei 12,3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (OECD, 2025).

Das Statistische Bundesamt gibt die Gesundheitsausgaben für das Jahr 2022 mit rund 498 Milliarden Euro an (Statistisches Bundesamt, 2024).

Ein weiterer struktureller Aspekt betrifft die Organisation der gesetzlichen Krankenversicherung. In unserem Beitrag über die Kosten der Krankenversicherung gehen wir ausführlich auf die Problematiken ein. U. a. höhere Krankenkassenbeiträge und reduzierte Leistungskataloge finden teilweise bereits Anwendung. Außerdem sollen die Zuzahlungsbeträge für Arzneimittel angehoben und künftig an die allgemeine Kostenentwicklung im Gesundheitswesen gekoppelt werden. Derzeit wird eine Erhöhung auf bis zu 15 Euro pro Medikament diskutiert. Die bestehenden Belastungsgrenzen – 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens beziehungsweise 1 % für chronisch Kranke – sollen jedoch weiterhin bestehen bleiben (Bundesministerium für Gesundheit, 2026). Fortsetzung folgt ...

In Deutschland gibt es mehr als 90 gesetzliche Krankenkassen. Diese beachtliche Zahl hat sich in den vergangenen Jahren durch Fusionen bereits verringert (Bundesministerium für Gesundheit, 2025).

Der Sachverständigenrat (SVR) weist darauf hin, dass die bestehenden Strukturen des Gesundheitssystems mit Effizienzproblemen verbunden sein können (SVR, 2023). Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie Reformen zu einer Kostenverringerung und Effizienzsteigerung führen können.

Darüber hinaus benennt der Sachverständigenrat weitere strukturelle Faktoren, welche die Entwicklung der Ausgaben beeinflussen. Dazu zählt insbesondere der demografische Wandel, da eine immer älter werdende Bevölkerung das Gesundheitssystem zusätzlich belastet. Hinzu kommen die mit dem medizinischen Fortschritt und der Entwicklung neuer Medikamente verbundenen Kosten und die grundsätzliche Preisentwicklung (SVR, 2023; SVR, 2024; SVR, 2025).

Diese Faktoren werden im Zusammenhang mit der langfristigen Entwicklung der Gesundheitsausgaben als relevante Einflussgrößen beschrieben und bilden gemeinsam mit den organisatorischen Strukturen den finanziellen Hintergrund der aktuellen Reform-Bemühungen.

 

Krankenhausreform: Vorhaltefinanzierung für Leistungsgruppen statt Fallpauschalen

Das bestehende Vergütungssystem im Krankenhausbereich basiert maßgeblich auf Fallpauschalen.

Hier ist die Vergütung an die Anzahl der behandelten Fälle gekoppelt, was häufig kritisiert wird (SVR, 2023). Diese Form der Vergütung kann zu Fehlanreizen führen, welche wiederum aus medizinischer Sicht nicht notwendige Untersuchungen oder Eingriffe zur Folge haben können. Das Motto könnte lauten: „Die Maßnahme ist nicht unbedingt notwendig, aber sie wird gut bezahlt“. Ein solches Vorgehen kann natürlich gravierende Folgen haben und soll unterbunden werden. (Bei dieser klaren Formulierung handelt es sich selbstverständlich um eine Anm. d. Red.).

Obwohl das Problem von der Politik nicht mit derselben Schärfe benannt wird, gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung bei bestimmten planbaren Eingriffen. (Bundestag, 2021; Gemeinsamer Bundesausschuss, 2024) Dieser Anspruch soll bei einigen Eingriffe zu einer Pflicht werden (Bundesministerium für Gesundheit, 2026: Referentenentwurf zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung).

Ein zentraler Bestandteil der aktuellen Reform ist die Neuausrichtung der Krankenhausfinanzierung. Im Gesetzentwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungs-gesetzes ist vorgesehen, die bisherige Finanzierung über Fallpauschalen durch eine zusätzliche Vorhaltevergütung zu ergänzen.

Krankenhäuser sollen eine Vergütung für das Vorhalten bestimmter Leistungen erhalten, die nicht unmittelbar an die Anzahl der mit diesen Leistungen behandelten Fälle gebunden ist. Der Gesetzentwurf enthält zudem Regelungen zur Einführung von Leistungsgruppen, die ihnen durch die zuständigen Planungsbehörden zugewiesen werden und für die sie die festgelegten Qualitätskriterien erfüllen (Deutscher Bundestag, 2024).

 

Ambulant und stationär: Geringere sektorale Trennung bei sektorengleicher Vergütung

Ein weiterer Ansatz betrifft die Trennung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung.

Der Sachverständigenrat beschreibt diese Trennung als strukturelles Problem, das zu Koordinationsproblemen und Effizienzverlusten führen kann (SVR, 2023).

Mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz wurde eine sektorengleiche Vergütung für bestimmte Leistungen eingeführt. Einige Leistungen können bei einheitlicher Vergütung sowohl ambulant als auch stationär erbracht werden (Deutscher Bundestag, 2022). Die konkrete Ausgestaltung erfolgt seit 2024 über die sog. Hybrid-DRG-Systematik. Wörtlich übersetzt heißt dies: Hybrid Diagnosis Related Groups“, dt.: gemischte diagnose-bezogene Gruppen“ (Bundesministerium für Gesundheit, 2023).

 

Reformdruck im Gesundheitswesen: Bitte keine Symptombehandlung!

Die aktuellen Reformansätze im deutschen Gesundheitssystem machen deutlich, dass der Fokus nicht allein auf steigenden Ausgaben liegt, sondern auch auf den zugrunde liegenden strukturellen Ursachen. Hohe Gesundheitskosten, die Organisation der gesetzlichen Krankenversicherung sowie Faktoren wie demografische Entwicklung, medizinischer Fortschritt und die Inanspruchnahme von Leistungen wirken zusammen und bestimmen maßgeblich den Reformbedarf.

Die vorgesehenen Maßnahmen – insbesondere im Krankenhausbereich und bei der Vergütung von Leistungen – setzen an diesen strukturellen Punkten an. Auf ein gutes Gelingen ist zu hoffen.

Allerdings ist dieser Beitrag, wie auch andere Beiträge unseres Blogs, ebenfalls von Interesse für Sie, wenn Sie insbesondere der Spur des Geldes folgen wollen.

 

FAQ – häufige Fragen zu Reformen im Gesundheitssystem

1. Welche praktische Veränderung ergibt sich durch die Vorhaltevergütung für Krankenhäuser?

Durch die zusätzliche Finanzierung für das Vorhalten von Leistungen wird ein Teil der Einnahmen von der tatsächlichen Fallzahl entkoppelt. Damit verändert sich die finanzielle Grundlage der Krankenhausversorgung (Deutscher Bundestag, 2024).

2. Warum ist die Einführung von Leistungsgruppen für die Struktur der Krankenhausversorgung relevant?

Leistungsgruppen verknüpfen bestimmte Krankenhausleistungen mit einer Zuweisung durch die jeweilige Planungsbehörde des Landes sowie mit festgelegten Qualitätskriterien. Krankenhäuser erhalten die Vorhaltevergütung für diejenigen Leistungsgruppen, die ihnen zugewiesen wurden und für die sie die maßgeblichen Qualitätskriterien und Mindestvorhaltezahlen grundsätzlich erfüllen (Deutscher Bundestag, 2024).

Damit wird stärker festgelegt, welche Krankenhäuser bestimmte Leistungen regulär vorhalten und vergütet bekommen. In Konsequenz bedeutet dies, dass bestimmte Leistungen nicht mehr von allen Krankenhäusern in gleicher Weise erbracht und abgerechnet werden sollen, sondern vorrangig von den Einrichtungen, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen und denen die jeweilige Leistungsgruppe zugewiesen wurde (Deutscher Bundestag, 2024).

3. Welche strukturelle Bedeutung hat die sektorengleiche Vergütung?

Die sektorengleiche Vergütung betrifft Leistungen, die sowohl ambulant als auch stationär erbracht werden können, und stellt eine einheitliche Vergütungsregelung für diese Leistungen dar (Deutscher Bundestag, 2022).

4. Was bedeutet die Kritik an den Fallpauschalen konkret für die Versorgung?

Die Kritik richtet sich darauf, dass die Vergütung über Fallpauschalen an die Anzahl der behandelten Fälle gekoppelt ist. Der Sachverständigenrat beschreibt, dass damit Anreize verbunden sein können, Leistungen auszuweiten (SVR, 2023).

Wenn die Vergütung maßgeblich von der Fallzahl abhängt, kann dies dazu führen, dass mehr Untersuchungen oder Eingriffe durchgeführt werden, als aus medizinischer Sicht erforderlich sind (Unsere Worte, der SVR würde sich wohl noch diplomatischer ausdrücken).

Die Kritik an den Fallpauschalen zielt daher darauf ab, dass das Vergütungssystem die Menge der erbrachten Leistungen beeinflussen kann und damit auch Auswirkungen auf Art und Umfang der Versorgung hat (SVR, 2023).

 

In unserem Online-Shop finden Sie alle Bände unserer Reihe „Medizinskandale“ und unseres „Codex Humanus“. Außerdem können Sie unserem Blog zusätzliche Informationen entnehmen auch zu vielen anderen Themen.

 

Quellen:

·       OECD (2025): „Health at a Glance 2025: OECD Indicators“.

·       Statistisches Bundesamt (2024): „Gesundheitsausgaben im Jahr 2022 auf 497,7 Milliarden Euro gestiegen“.

·       Bundesministerium für Gesundheit (2026): „Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Stabilisierungsgesetz)“.

·       Bundesministerium für Gesundheit (2025): „Gesetzliche Krankenversicherung. Mitglieder, mitversicherte Angehörige und Krankenstand. Monatswerte Januar bis Dezember 2025 (Ergebnisse der GKV-Statistik KM1)“.

·       Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (2023): „Gutachten 2023: Resilienz im Gesundheitswesen. Wege zur Bewältigung künftiger Krisen“.

·       Sachverständigenrat Gesundheit & Pflege (2024): „Fachkräfte im Gesundheitswesen. Nachhaltiger Einsatz einer knappen Ressource“.

·       Sachverständigenrat Gesundheit & Pflege (2025): „Preise innovativer Arzneimittel in einem lernenden Gesundheitssystem“.

·       Deutscher Bundestag (2021): „Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG)“.

·       Gemeinsamer Bundesausschuss (19. September 2024): Behandlung von lokalem Prostatakrebs ohne Metastasen: „Patienten erhalten Anspruch auf unabhängige ärztliche Zweitmeinung“.

·       Deutscher Bundestag (2024): „Gesetzentwurf der Bundesregierung. Entwurf eines Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes“. Drucksache 20/11854.

·       Deutscher Bundestag (2022): „Gesetzentwurf der Bundesregierung. Entwurf eines Gesetzes zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung (Krankenhauspflegeentlastungsgesetz – KHPflEG)“. Drucksache 20/3876.

·   Bundesministerium für Gesundheit (2023): „Verordnung zur Festlegung von Leistungen für eine sektorengleiche Vergütung (Hybrid-DRG-Verordnung)“.