Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen

Bundesgerichtshofs (BGH) vom 29.03.2012 (Az GSS 2/11)


Korruption im Gesundheitswesen von oben abgesegnet...!

Korruption im Gesundheitswesen von oben abgesegnet...!


Kassenärzte, die von einem Pharmaunternehmen Vorteile für die Verordnung von Arzneimitteln entgegennehmen, machen sich nach geltendem Recht nicht wegen Bestechlichkeit strafbar. Lesen Sie brisante Fakten dazu...