Der Trick um die Stevia-Zulassung in der EU

Unter dem Kürzel "E-960" wurde im Dezember 2011 Steviolglycosid (auch als Steviosid bezeichnet) zugelassen. 

Mit Erleichterung nahm die gesundheitsbewusste Gemeinde diese Meldung, die die Schlagzeilen vieler Zeitungen füllte und von Radio- über TV-Sender Anklang nahm, mit Erleichterung wahr. Was ist passiert, hat sich die dem Volke zugeneigte Demokratie gegenüber der industriegesteuerten "Demokratie" etwa durchgesetzt? Können dem nächst etwa die Bürger entscheiden, was gut oder schlecht ist, zugelassen oder verboten gehört?

Werden teilweise unnütze Verordnungen, wie etwa die Health-Claim-Verordnung wieder darauf beschränkt, was einem wirklichen Verbraucherschutz gut tut?

Entwarnung - leider nicht! Die Stevia-Zulassung war nämlich nicht wirklich eine! Es handelt sich lediglich um die Zulassung eines künstlich erzeugten Stevia-Abkömmlings, der mit der gesunden Stevia-Pflanze so gut wie gar nichts mehr gemeinsam hat!

Dies ist für die Industrie auch bitter nötig, will sie - wie im Falle von Coca Cola AG - ein Patent auf ihre Inhaltstoffe erhalten. Da man aber natürliche Mittel, wie im Falle der Pflanze Stevia, nicht patentieren kann, muss man den Süßstoff daraus auf dem künstlichen Wege gewinnen und mit künstlichen Aromen und anderen Zusätzen ergänzen. Dieses erst bekommt nach Prüfung den Anspruch auf ein "geistiges Eigentum", das man dann als Patent schützen lassen und gewinnbringend vermarkten kann.

Exakt dies ist Stevia widerfahren, die natürliche Stevia-Pflanze hingegen bleibt als Lebensmittel für den Verkauf nach wie vor verboten und wir Verbraucher dürfen uns mit der Entscheidung plagen, Steviosid oder dann doch lieber Zucker oder gar anderer Süßstoff...?

Dies als "Wort zum Sonntag", es lebe der hochgelobte  Verbrauchersch(m)utz und die (industriell-gesteuerte) DEMO-kratie. Erfahren Sie mehr über solche Machenschaften in diesem Blog!

Tags: Stevia, Steviosid
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